Sozialbehörde
Die Sozialbehörde der Stadt Zürich ist gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz zuständig für die Durchführung und Gewährleistung der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe und die Berichterstattung an Bezirks- und Regierungsrat.
Die Sozialbehörde der Stadt Zürich ist gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz zuständig für die Durchführung und Gewährleistung der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe und die Berichterstattung an Bezirks- und Regierungsrat.